„Die Pandemie und der anhaltende Lockdown lasten wie ein schwerer Sack Zement auf dem Rücken der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland“, sagt MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. Noch immer seien ganze Branchen in ihrer wirtschaftlichen Betätigung eingeschränkt. Das Vorkrisen-Niveau liege in weiter Ferne. „Wir müssen schleunigst eine Wachstumsstrategie entwickeln, die eine grundlegende Reform des Steuerrechts beinhaltet“, fordert Linnemann. „Indem wir das Steuerrecht umfassend modernisieren, werden wir mehr Investitionen, Innovationen, Wachstum und in der Folge höhere Steuereinnahmen erreichen.“
Die MIT dringt auf die rasche Umsetzung zehn steuerpolitischer Forderungen zu Beginn der kommenden Legislaturperiode. So soll zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Körperschaftsteuersatz auf 10 Prozent abgesenkt und der Solidaritätszuschlag vollständig abgeschafft werden. „Die Steuerlast deutscher Unternehmen und Unternehmer ist im internationalen Vergleich zu hoch und wirkt gerade nach einer Krise wachstumshemmend“, sagt Sebastian Brehm, Co-Vorsitzender der MIT-Steuerkommission und finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.
Ebenfalls soll die bereits auf Initiative der MIT verbesserte Verlustverrechnung nochmals und dauerhaft verbessert werden. Dazu sollen die Höchstbetragsgrenzen auf 50 bzw. 100 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben sowie die Verlustverrechnung auf mindestens zwei Jahre ausgeweitet werden. „Die steuerliche Verrechnung der aktuellen Verluste wegen Corona mit Gewinnen aus den Vorjahren ist noch immer der einfachste und schnellste Weg, um im Kern gesunden Unternehmen durch die Krise zu helfen“, sagt Linnemann.
Das Einkommensteuersystem soll insgesamt leistungsfreundlicher und einfacher gestaltet sein. Die MIT fordert, dass der Mittelstandsbauch abgeflacht wird. Der Spitzensteuersatz soll so verschoben werden, dass er nicht schon nahe beim Durchschnittseinkommen greift. Daneben setzt sich die MIT dafür ein, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.000 auf 2.000 Euro verdoppelt wird und die 2020 neu eingeführte Homeoffice-Pauschale beibehalten wird.
Zur Stärkung der Eigenkapitalquote im Mittelstand fordert die MIT eine deutlich verbesserte Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung. Die Gewerbesteuer soll zu einer Zuschlagsteuer umgewandelt werden, sodass die finanzielle Stabilität der Kommunen verbessert wird. Zudem fordert die MIT attraktivere Abschreibungsbedingungen, eine Reform des Außensteuerrechts, eine globale Steuerlösung für die Digitalwirtschaft, beschleunigte Betriebsprüfungen sowie die Förderung von privatem Wohneigentum bei der Grunderwerbsteuer.
In einem weiteren Vorstandsbeschluss bekennt sich die MIT klar zur Schuldenbremse. Brehm: „Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist ein voller Erfolg. Sie ist das Fundament für solide Staatsfinanzen, Wirtschaftswachstum und Generationengerechtigkeit. Nach Bewältigung der Pandemie ist die Schuldenbremse daher ein wichtiger Baustein für die Zukunft unseres Landes.“
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