Die Corona-Pandemie ist eine Zäsur für die Wirtschaftspolitik in Deutschland. Um möglichst schnell das Vorkrisen-Niveau zu erreichen und im internationalen Wettbewerb mit den schon vorher bestehenden Herausforderungen erfolgreich sein zu können, müssen wir auf eine klare Wachstumsstrategie setzen. Neben einer notwendigen Aufgaben- und Ausgabenkritik des Staates hält die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Reformen im Bereich des Steuerrechts für zwingend erforderlich, um das Wachstum schnell anzukurbeln und dadurch auch wieder höhere Steuereinnahmen zu erzielen. Diese notwendige Modernisierung der Besteuerung führt zu mehr Investition, Innovation, Wachstum und zu höheren Steuereinnahmen in der Folge. Jede Form von Steuererhöhung wirkt sich dagegen nachteilig auf die Wirtschaftsentwicklung aus, sei es die Einführung einer Vermögensabgabe oder Vermögenssteuer oder Verschärfungen bei der Substanzbesteuerung, wie bei der Erbschaftssteuer.
Die MIT dringt auf die rasche Umsetzung folgender zentraler Forderungen gleich zu Beginn der kommenden Legislaturperiode:
1. Steuerlast an internationales Niveau anpassen
Die MIT fordert zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Kontext eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 10 % und eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Die Senkung der Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen muss dabei auch die Belastung mit indirekten Steuern und Abgaben (z. B. Energiesteuern) berücksichtigen. Auch diese dürfen nicht zu einem Nachteil im internationalen Wettbewerb führen. Unternehmen in anderen europäischen Ländern zahlen erheblich niedrigere Energiesteuern als deutsche Betriebe. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere energieintensiv produzierender Unternehmen, zu erreichen, ist es notwendig kurzfristig den Spitzenausgleich für hohe Energie- und Stromsteuern zu verlängern und mittelfristig eine international vergleichbare Belastung herzustellen.
Begründung:
Die Steuerlast deutscher Unternehmen und Unternehmer ist im internationalen Vergleich zu hoch und wirkt gerade nach einer Krise wachstumshemmend. International hat der Körperschaftsteuersatz eine wichtige Signalfunktion. Wir dürfen Investoren aus dem In- und Ausland nicht länger mit Höchststeuersätzen verschrecken. Stattdessen ist es an der Zeit, Steuersenkungen für Unternehmensgewinne gezielt anzugehen. Laut aktueller OECD-Statistik liegt Deutschland bei der Besteuerung des Gewinns für Kapitalgesellschaften mit 29,9 % in der Spitzengruppe der Staaten – in negativer Hinsicht! Noch höhere Besteuerungen von Kapitalgesellschaften finden sich in Industriestaaten lediglich in Portugal und derzeit noch Frankreich. Der weitaus überwiegende Teil der in die Betrachtung einbezogenen Staaten besteuert den Gewinn von Kapitalgesellschaften mit weniger als 25 %. Jetzt müssen die Unternehmenssteuern auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau angepasst werden, damit die dadurch freiwerdenden Mittel in deutlichem Maße in das Wachstum der Unternehmen reinvestiert werden und somit direkt neue Steuereinnahmen generiert werden können. Abgesehen davon werden bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen. Unternehmen werden zudem seit Jahren mit zusätzlichen Lenkungsabgaben belastet. Diese Belastung stellt im internationalen Vergleich eine massive Belastung des Industriestandorts Deutschland dar. So sind z.B. die Energiekosten in Deutschland deutlich angestiegen. Betroffen sind davon insbesondere auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Soweit indirekte Steuern und Abgaben zu einer zusätzlichen Belastung der Unternehmen führen, muss diese Belastung im Bereich der Ertragsteuer ausgeglichen werden.
2. Eigenkapitalquote stärken, Investitionen ermöglichen, Belastungsneutralität herstellen
Auch Personengesellschaften brauchen bessere steuerliche Rahmenbedingungen für einbehaltene Gewinne. Personengesellschaften dürfen bei den wieder in den Betrieb investierten Gewinnen nicht schlechter gestellt werden als Kapitalgesellschaften (Belastungsneutralität). Dazu fordert die MIT eine mittelstandsfreundliche und deutlich verbesserte Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a EStG. Um das Instrument für kleine und mittlere Unternehmen zu öffnen und für große Personengesellschaften attraktiver zu machen, sollte der Nachversteuerungssatz abgesenkt werden. Zudem bedarf es einer bürokratiearmen Flexibilisierung der Verwendungsreihenfolge, der Einbeziehung der Ertragsteuern in die Begünstigungsfähigkeit und des Abbaus von Umstrukturierungshemmnissen. Nur im Gleichklang mit einer bürokratiearmen Thesaurierungsbegünstigung macht die Einführung eines rechtsformneutralen Optionsmodells Sinn.
Begründung:
Durch die Coronakrise ist die vorher gute Eigenkapitalquote des deutschen Mittelstands gefährdet. Dieser die deutsche Volkswirtschaft stabilisierende Faktor leistete bisher einen maßgeblichen Beitrag zum Überleben der Unternehmen in der Krise. Die Liquiditätsreserven gehen jedoch zur Neige und müssen dringend revitalisiert werden. Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, stehen Investitionen unmittelbar zur Verfügung, schaffen somit Wachstum und Sicherheit für die Unternehmen und stärken deren Krisenfestigkeit. Um daher einen zügigen Wirtschaftsaufschwung zu gewährleisten und um notwendige Anreize für Investitionen und zur Eigenkapitalstärkung zu leisten, ist es notwendig, Gewinne im Unternehmen zu belassen. Das geltende Instrumente der Thesaurierungsbegünstigung leistet dazu bisher einen zu geringen Beitrag und muss daher dringend ergänzt werden, auch um Belastungsgleichheit zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften für einbehaltene Gewinne herzustellen. Gerade in der Coronakrise kann es aufgrund der starren Verwendungsreihenfolge zu erheblichen Nachversteuerungen kommen.
3. Faire Verlustverrechnung sicherstellen
Die MIT fordert, dass die steuerliche Verlustverrechnung nochmals und dauerhaft deutlich verbessert wird. Es müssen etwa die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag auf 50 bzw. 100 Millionen Euro angehoben sowie die Verlustverrechnung auf mindestens zwei Jahre ausgeweitet werden.
Begründung:
Es ist eine logische Konsequenz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, dass der Staat, der Gewinne besteuert, auch Verluste berücksichtigt. In Deutschland hat der Fiskus die Verlustverrechnung jedoch mehrfach eingeschränkt, vor allem durch § 8c KStG und die Mindestgewinnbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG. sowie durch § 12 Abs. 4 Nr. 1 UmwStG. Gerichte haben mehrfach die Verfassungsmäßigkeit insbesondere des § 8c KStG in Zweifel gezogen. Die hohe Mindestgewinnbesteuerung und die drastische Verlustvernichtung beim Anteilseignerwechsel belasten Cash Flow und Investitionsentscheidungen. Dies gilt insbesondere für den Start-up-Bereich. In der anhaltenden Corona-Krise, die vielfach zu zwei Verlustjahren in Folge führt, erweist sich der Rücktragszeitraum von nur einem Jahr als krisenverschärfend. Eigentlich gesunde Betriebe, die in den vergangenen Jahren gute Gewinne erwirtschaftet haben, könnten sich mit einem besseren Verlustrücktrag aus eigener Kraft helfen. In Zukunft, wenn die Geschäfte wieder laufen, würde sich der Effekt umkehren und die Staatseinnahmen würden gestärkt – eine Win-Win-Situation.
4. Gewerbesteuer als Zuschlagsteuer
Gerade die aktuelle Krise hat gezeigt, dass die Gewerbesteuer für die Kommunen aufgrund der starken Schwankungen ein erhebliches Risiko darstellt. Um die Finanzstabilität der Kommunen zu gewährleisten, ist eine Modernisierung der Gewerbesteuer erforderlich. Die MIT fordert daher, die Gewerbesteuer so zu modifizieren, dass sie als einfacher Zuschlag zur Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer ausgestaltet werden kann, mit eigenem Hebesatzecht für die Kommune. Dies schafft die Grundlage für eine neue kommunale Unternehmensteuer, bei der eine höhere steuerliche Belastung der Unternehmen vermieden wird.
Begründung:
Die deutsche Gewerbesteuer ist in ihrer bestehenden Form international ein Fremdkörper. Eine ordnungspolitische Legitimation der gesonderten Gewinnermittlung für Gewerbesteuerzwecke besteht nicht. Es ist problematisch, dass die Gewerbesteuer zu Doppelbelastungen bei grenzübergreifenden Strukturen führt und inländische Betriebsstätten benachteiligt. Die Kommunalfinanzierung sollte unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Position der Kommunen durch einen Zuschlag zur Unternehmensteuer neu geordnet werden. Damit hätte sich auch das Problem der Substanzbesteuerung durch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung erledigt. Von der neuen Steuer profitieren sowohl die Unternehmen als auch die Kommunen.
5. Wachstum durch Investitionen fördern
Deutschland braucht nach der Krise Investitionen. Attraktive steuerliche Abschreibungsbedingungen sind ein einfaches und bewährtes Instrument zur Investitions- und Wachstumsförderung. Die MIT fordert eine entfristete und verbesserte degressive AfA (z.B. das Dreifache der linearen AfA, maximal 35%), eine großzügige Erhöhung der GWG-Grenze auf 5.000 Euro bei gleichzeitiger Abschaffung des Sammelpostens sowie eine rechtssicher ausgestaltete Förderung von Investitionen in die Digitalisierung. Zudem müssen die Abschreibungstabellen aktualisiert und die Nutzungsdauern verkürzt werden.
Begründung:
Schon seit dem Jahr 2018 sinkt die Produktion der deutschen Industrie. Die Krise hat diese Entwicklung massiv verstärkt und vielfach Nachholbedarf insbesondere bei der Digitalisierung aufgezeigt. Zugleich muss sich die Wirtschaft auf dauerhaft geänderte Konsum- und Arbeitsgewohnheiten einstellen. Um so schnell wie möglich an alte wirtschaftliche Stärke anknüpfen und im globalen digitalen Wettbewerb bestehen zu können, müssen die Unternehmen große Investitionen stemmen. Ein Mix steuerlicher Maßnahmen, der Unternehmen aller Größenklassen gleichermaßen anspricht, kann hierbei wertvolle Hilfe leisten. Die als Krisenmaßnahme 2020 eingeführte degressive AfA muss großzügiger ausgestaltet und entfristet werden, da sie sonst schon Ende 2021 ausläuft. Gerade für den Mittelstand wäre eine deutlich angehobene GWG-Grenzen ein sehr effektives Instrument. Der besondere Investitionsbedarf im Bereich Digitalisierung rechtfertigt ein zusätzliches Instrument zur besseren Abschreibung bzw. für einen sofortigen Betriebsausgabenabzug bei Software und Hardware. Diese sollte jedoch rechtssicher und als rein steuerliches Wahlrecht ausgestaltet sein.
Sämtliche Maßnahmen schmälern die Steuereinnahmen nur kurzfristig, da der Betriebsausgabenabzug nur zeitlich verschoben wird. Zusätzlich ausgelöste Investitionen erhöhen das Steueraufkommen mittel- und langfristig sogar.
6. Besteuerung der Digitalwirtschaft international angehen
Die MIT lehnt einen europäischen oder gar nationalen Alleingang bei der Besteuerung der Digitalwirtschaft ab. Eine Zersplitterung der Rechtslandschaft und Doppelbesteuerungsrisiken müssen vermieden werden. Nur mit international abgestimmten Lösungen auf OECD Ebene kann eine Einmalbesteuerung gewährleistet und Mehrfachbesteuerungen verhindert werden. Darüber hinaus wollen wir eine internationale Zuordnung von Besteuerungsrechten an den Ort der Wert-schöpfung. Gewinne sollen dort besteuert werden, wo Wertschöpfung stattfindet.
Begründung:
Die Digitalisierung prägt unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben immer stärker. Digitale Angebote und digitale Dienstleistungen sind weltweit in Echtzeit verfügbar. Physische Grenzen spielen mit Blick auf die digitale Vernetzung keine Rolle mehr. Die Digitale Vernetzung führt zu veränderten Wertschöpfungsketten und zu veränderten Unternehmensstrukturen. Gleichzeitig werden Besteuerungsrechte territorial weiterhin nach nationalen Grenzen abgegrenzt. Sie sind Ausdruck und Kern nationaler Souveränität.
Das international etablierte Recht zur Abgrenzung von Besteuerungsrechten muss mit den Entwicklungen der Globalisierung und Digitalisierung Schritt halten und deshalb angepasst werden. Die OECD und das Inclusive Framework on BEPS haben sich als internationale Standardsetzer bewährt. Wir setzen weiter auf diese Institutionen, um einen international breit abgestimmten Konsens zur Besteuerung der Digitalwirtschaft herzustellen und um ein internationales „level playing field“ zu erreichen.
7. Außensteuerrecht reformieren
Die MIT fordert, dass die Grundlagen für die Hinzurechnung niedrig besteuerter Auslandseinkünfte zur deutschen Steuer umgehend geändert werden. Deutschland muss das nationale Außensteuerrecht modernisieren, wobei Auslandsinvestitionen nicht benachteiligt werden dürfen. Dreh- und Angelpunkt ist eine zeitgemäße Grenze zur Niedrigbesteuerung, die nicht länger oberhalb unseres eigenen Körperschaftsteuersatzes liegen darf.
Zudem bedarf es einer international wettbewerbsfähigen Ausrichtung der Regelung für Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuerrecht. Die großzügigen und langfristigen Stundungsregelungen müssen zwingend bestehen bleiben, um keine Nachteile insbesondere für den Mittelstand hervorzurufen.
Begründung:
Deutschland war international Vorreiter bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung. Neben immer neuen einschlägigen Regeln darf aber auch das klassische Recht der Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz nicht aus dem Blick verloren werden. Dieses folgt aktuell noch dem Wirtschaftsmodell der 1970er-Jahre und muss dringend modernisiert bzw. vereinfacht werden. Insbesondere die Niedrigsteuergrenze von 25% aus dem Jahr 1971 (!) ist ein Relikt aus längst vergangener Zeit, da sie praktisch die gesamte Welt zu Niedrigsteuerländern erklärt. Dies belastet die deutschen Unternehmen, auch den Mittelstand, mit einem enormen Aufwand für komplexe Steuererklärungen.
8. Vertrauen und Rechtssicherheit stärken bei der steuerlichen Betriebsprüfung
Die MIT setzt sich dafür ein, die steuerlichen Betriebsprüfungen zu beschleunigen und zu reformieren. Steuerliche Betriebsprüfungen müssen zeitnah, effizient und unbürokratisch erfolgen. Dies stärkt den Standort Deutschland und entlastet die Steuerpflichtigen, deren steuerliche Berater und die Finanzverwaltung.
Im Sinne eines kooperativen Steuervollzugs dürfen Fehler, die im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgedeckt werden, nicht automatisch an die Bußgeld- und Strafsachenstelle weitergegeben werden. Die aktuelle Praxis stellt die Unternehmen leider oftmals unter Generalverdacht. Rechtssicherheit und Vertrauen sind die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum.
Begründung:
Steuerliche Betriebsprüfungen dauern in Deutschland nach wie vor zu lange. Dies verursacht für Unternehmen, deren steuerliche Berater und Finanzverwaltung unnötigen Aufwand und bindet erhebliche finanzielle und personelle Kapazitäten. Langjährige Rechtsunsicherheit und hohe Nachzahlungszinsen belasten viele Unternehmen. Eine Verbesserung kann eine erhebliche Bürokratieentlastung für viele Unternehmen bewirken.
Wenn die Wirtschaftsleistung das Vorkrisenniveau erreicht hat, dringt die MIT darauf, dass in der laufenden Legislaturperiode folgende Forderungen umgesetzt werden:
9. Privates Wohneigentum fördern bei der Grunderwerbsteuer
Die MIT fordert, dass die Grunderwerbsteuer von den Ländern auf maximal 5% festgesetzt wird. Zusätzlich muss das privatgenutzte Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer freigestellt werden.
Begründung:
Die Schaffung von privatem Wohneigentum und die Stärkung von Kleingewerbetreibenden durch den Erwerb von Immobilien sind wichtige Ziele kluger Mittelstandspolitik. In Zeiten niedriger Zinsen und des demographischen Wandels eröffnet sie eine wichtige Möglichkeit zur individuellen Altersvorsorge.
10. Einkommensteuersystem leistungsfreundlicher und einfacher machen
Die MIT fordert, dass der Mittelstandsbauch abgeflacht wird und der Spitzensteuersatz so verschoben wird, dass er nicht schon nahe beim Durchschnittseinkommen greift. Das führt auch zu einer notwendigen Entlastung der kleineren und mittleren Einkommen.
Daneben setzt sich die MIT dafür ein, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.000 auf 2.000 Euro verdoppelt wird. Damit würden künftig zwei Drittel der veranlagten Steuerpflichtigen erfasst werden. Dies führt zu einer deutlichen Bürokratievereinfachung, auch für die Finanzverwaltung. Bis zu dieser Grenze entfällt die Notwendigkeit Werbungskosten nachzuweisen. Die 2020 neu eingeführte Homeoffice-Pauschale ist ein Erfolg und sollte verstetigt werden.
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen fordern wir, dass Verluste wieder vollständig verrechenbar sind. Zudem wollen wir eine Erhöhung des Sparerfreibetrags auf 2.000 Euro bei Einzelveranlagung und 4.000 Euro bei Zusammenveranlagung, sowie die Möglichkeit den ungenutzten Sparerfreibetrag vorzutragen.
Begründung:
Die Lohn- und Einkommensteuerzahler tragen den größten Teil der Steuereinnahmen des Staates. Zugleich sind gerade für untere und mittlere steuerpflichtige Einkommen die Belastungen mit Steuern und Sozialabgaben so hoch, dass bei vielen vom zusätzlich erarbeiteten Euro- Bruttolohn weniger als die Hälfte bleibt. Das liegt u. a. daran, dass der Steuertarif schon bei unteren Einkommen stark steigt und der Spitzensteuersatz bereits ab durchschnittlichen Einkommen greift. Im OECD-Vergleich rangiert Deutschland damit auf einem unrühmlichen Spitzenplatz. Das verhindert Leistungsanreize und erschwert die gewünschte zusätzliche Altersvorsorge.
Homeoffice unterstützt über die Pandemie hinaus die Digitalisierung und führt zu einer echten Ressourceneinsparung und Klimaschutz durch vermiedene Wegstrecken. Sie ersetzt aus Sicht des Staates die Entfernungspauschale und ist daher weitgehend kostenneutral. Darüber hinaus ist das derzeitige Steuersystem kompliziert: Angesichts einer hohen Zahl unübersichtlicher Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen können großzügige Pauschalbeträge zur Bürokratievereinfachung führen.
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