„Unser Land steht angesichts sich eintrübender Wachstumsaussichten und außenwirtschaftlicher Risiken vor großen Herausforderungen. Vorfahrt muss jetzt alles haben, was Unternehmen entlastet, Arbeit erleichtert und Wachstum schafft“, begründete MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann den Beschluss, den der Bundesvorstand am Wochenende auf seiner Klausurtagung in Kaiserslautern gefasst hat.
Die MIT fordert, das „starre deutsche Arbeitsrecht“ zu flexibilisieren. Europaweite Standards müssten eingehalten werden, die „besonders starren zusätzlichen Regeln“ aus Deutschland aber aufgehoben werden. Statt täglicher Arbeitszeitgrenzen schlägt die MIT eine flexiblere Wochenarbeitszeit vor. Linnemann: „Unsere Unternehmen brauchen mehr Freiräume und nicht mehr Formalien.“ Die Arbeitsstättenverordnung soll für die meisten Unternehmen in den ersten beiden Gründerjahren ausgesetzt werden. „Gründer sollten zuerst zusehen, dass der Laden läuft, bevor sie sich mit dem richtigen Winkel des Schreibtischs zum Fenster beschäftigen müssen“, so Linnemann.
Darüber hinaus fordert die MIT, Statistikpflichten zu reduzieren, Unternehmen bei der Umsatzsteuer zu entlasten, die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter anzuheben. Das Programm sieht zudem ein Open-Data-Gesetz, weniger Berichtspflichten beim Mindestlohn, eine Abschaffung der Vorfälligkeit bei Sozialabgaben, ein explizites Verbot von Datenschutz-Abmahnungen sowie die Abschaffung der deutschen Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.
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