Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ausgeförderte Anlagen bis zum 31. Dezember 2027 einen Anspruch auf Einspeisevergütung in Höhe des Jahresmarktwertes erhalten. Dies wird die Strompreise hierzulande weiter steigen lassen, obwohl die Strompreise in Deutschland bereits heute zu den höchsten weltweit gehören. Grundsätzlich setzt sich die MIT für ein Auslaufen des EEG bis spätestens 2038 ein. Wenn Kohle- und Atomkraftwerke dann aus dem Markt genommen sind, muss der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien in einem technologieoffenen Wettbewerb erfolgen, der Anreize für die dringend notwendigen Innovationen zur Umstellung der Energieversorgung schafft. Solche Innovationen (z.B. bei Speichern und der Digitalisierung) werden bislang durch das geltende EEG-Fördersystem verhindert, da es die EE-Anlagen von Marktsignalen weitgehend abschirmt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft. Um die erneuerbaren Energien zu fördern, garantierte der Gesetzgeber Einspeisevergütungen weit oberhalb des Marktpreises. Mit dem Ende der gesetzlichen Laufzeitgarantie von 20 Jahren läuft die Förderung nun für die ersten Anlagen aus. Diesen Mechanismus würde der Gesetzentwurf außer Kraft setzen. „Um den Übergang für die Anlagenbetreiber vernünftig zu gestalten, ist eine Frist bis 2021 angebracht und akzeptabel“, heißt es in dem Beschluss. Eine Förderung bis 2027 hingegen treibe die Strompreise für die Bürger unnötig nach oben.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) – vormals Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU – ist mit rund 25.000 Mitgliedern der größte parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft und für mehr wirtschaftliche Vernunft in der Politik ein.
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