Sollten die Rücklagen in den Sozialversicherungen nicht ausreichen, so Linnemann, müssten die Sozialkassen die Mittel aus dem Bundeshaushalt ausgeliehen bekommen. Linnemann: „Es kann nicht sein, dass die Sozialkassen in der schwersten Wirtschaftskrise aller Zeiten weiter eine Liquiditätshilfe der Unternehmen beanspruchen. Hier muss der Staat in die Pflicht genommen werden.“
Seit dem Jahr 2005 müssen Unternehmen ihre Sozialabgaben für die Mitarbeiter nicht mehr im Folgemonat, sondern im laufenden Monat zahlen. Dies war als vorübergehende Liquiditätshilfe für die Sozialkassen zulasten der Unternehmen gedacht. Linnemann: „Die Maßnahme wurde nie zurückgenommen, obwohl die Krise der Sozialkassen längst überwunden ist. Spätestens jetzt muss der Staat seine von den Unternehmen geliehene Liquidität aber zurückgeben.“ Neben besserer Liquidität würde die Korrektur der Vorfälligkeit auch zu geringeren Bürokratiekosten führen, da die Doppelbelastung bei der Lohnabrechnung entfällt.
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