Linnemann fordert zweites Rettungspaket für Unternehmen

Datum des Artikels 11.05.2020
Pressemeldung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) setzt sich für ein weiteres Rettungspaket für Unternehmen in Deutschland ein. Der MIT-Bundesvorsitzende Carsten Linnemann begründet die Notwendigkeit: „Das Wiederanfahren der Wirtschaft wird in zahlreichen Branchen viel Zeit in Anspruch nehmen. Wir wollen den Unternehmen eine Brücke bauen, um die Krise zu überstehen.“ Die bisherigen Hilfen seien für viele Unternehmen nicht ausreichend. „In manchen Branchen drohen die mittelständischen Strukturen komplett wegzubrechen“, so Linnemann.

Die MIT schlägt fünf Komponenten vor, um den Rettungsschirm zu erweitern. So sollen die aktuellen Verluste aufgrund der Coronakrise steuerlich sofort mit den Gewinnen des Vorjahres verrechnet werden können. Außerdem müsse die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Mai entfallen. Seit 2005 sind Unternehmen verpflichtet, die Sozialabgaben nicht mehr im Folgemonat, sondern im laufenden Monat zu zahlen. Carsten Linnemann: „Die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialabgaben sorgt nicht nur für mehr Liquidität sondern ist ohnehin schon lange den Unternehmen versprochen worden. Jetzt in der Krise wäre ein guter Zeitpunkt das Versprechen einzulösen.“

Die MIT fordert außerdem einen Rettungsfonds für besonders von der Krise betroffene Unternehmen aller Branchen: „Viele Unternehmen erzielen auf Grund politischer Entscheidungen momentan keine oder nur geringe Einkünfte. Vor allem Messebauer, die Gastronomie und Reisebüros sind davon besonders stark betroffen“, so Carsten Linnemann. Unternehmen, deren Umsatz um mehr als 40 Prozent eingebrochen ist, sollen Anspruch auf einen Zuschuss haben. Werden nach der Krise wieder Gewinne erwirtschaftet, soll ein Teil der Zuschüsse an den Staat zurückgezahlt werden.

Ferner fordert die MIT eine stärkere Gläubigerbeteiligung. So soll die EU-Restrukturierungsrichtlinie schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden. Die EU ermöglicht mit der Richtlinie beispielsweise, Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung auszusetzen.  Zusätzlich soll im Insolvenzrecht für die Zeit der Krise ein spezielles „Winterschlaf-Verfahren“ eingeführt werden. Dieses soll den Unternehmen ein erleichtertes Insolvenzverfahren ermöglichen und zwar so, dass sie nach der Krise wieder weiterarbeiten können.  Wenn sie dann Gewinne erwirtschaften, sollen sie daraus die Forderungen ihrer Gläubiger bedienen. Linnemann: „Wir wollen gerade kleinen und mittleren Unternehmen, deren Geschäft unverschuldet wegen Corona brachliegt, ein Sonderinsolvenzverfahren schaffen, mit dem sie in einer Art Winterschlaf die Krise überdauern können."