„Wenn wir die Leistungen verbessern und die Kosten senken wollen, brauchen wir mehr Wettbewerb zwischen Gesetzlichen Krankenversicherungen, aber auch zwischen privaten und gesetzlichen Versicherungen“, fordert Rolf Koschorrek, MIT-Vizevorsitzender und Co-Vorsitzender der MIT-Gesundheitskommission. Auch müssten bei der GKV Verwaltungskosten gespart werden.
Die wettbewerblichen Mechanismen zwischen der Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sollen verbessert werden, um bessere Qualität und Leistungen für die Versicherten zu erreichen. Die aktuelle Fassung des Gesundheitsfonds führe aber zu Wettbewerbsverzerrungen und unwirtschaftlichem Verhalten der gesetzlichen Krankenversicherungen, heißt es im MIT-Beschluss. „Besonders bei den Verwaltungskosten können die gesetzlichen Krankenversicherungen ordentlich einsparen“, so Koschorrek.
Außerdem fordert die MIT eine Reform des Risikostrukturausgleichs, der in seiner aktuellen Ausgestaltung für die gesetzlichen Krankenversicherungen keine Anreize schafft. Eine Benachteiligung der Ersatzkassen, Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen soll damit beseitigt werden. „Daneben sprechen wir uns auch für eine Reform der Haftungsverbünde aus“, sagt der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger, ebenfalls Co-Vorsitzender der MIT-Gesundheitskommission. „Es kann nicht sein, dass auch die finanziell stabilen Krankenversicherungen das Risiko tragen müssen, im Fall einer Insolvenz innerhalb ihrer Kassenart, Unterstützung leisten zu müssen.“
Die Zukunft des deutschen Krankenversicherungssystems soll von einem unbürokratischen und selektivvertraglichen Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen geprägt sein, um Wahlfreiheit und damit eine effiziente Versorgung zu gewährleisten und den Versicherten die Freiheit zu geben, aus Angeboten wählen zu können. Insgesamt sollen deutlich mehr Bürger die Wahlfreiheit zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung bekommen, ohne große bürokratische Hürden. Daher plädiert die MIT auch für die Absenkung der Versicherungspflichtgrenze.
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